Jahresarbeitspläne
In jedem Jahr führt der Betreuungsverein Kyritz e.V. verschiedene Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen
durch. Um möglichst aktuell zu sein, haben wir uns entschlossen, alle Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen
und Schulungen auf unserem Facebook-Account zu veröffentlichen.
Besuchen Sie uns auf: https://www.facebook.com/profile.php?id=61553681137036
Stellenausschreibung
KONTAKT
Betreuungsverein Kyritz e.V.
Mühlenstraße 1 I 16866 Kyritz
033971 5 67 00
Fax:
033971 60 88 92
E-Mail:
bvkyritz@t-online.de
http://www.betreuungsverein-kyritz.de.com
Betreuungsverein Kyritz e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte
• Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuern (§ 1816Abs.4)
• Akquirieren und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
• Durchführung von Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch
• Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Betreuungsrecht,
SGB I - XII, Insolvenzrecht, Testament, Erbrecht usw.
Kostenlose Beratung und Information
• Rechtliche Betreuungen
• Vorsorgevollmachten
• Patientenverfügungen
Willkommen
Immer mehr Menschen werden immer älter. Viele können ihren Alltag
nicht mehr selbst organisieren und benötigen dringend Lebenshilfe. Wenn
das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet, ist der Betreuungsverein
für Sie da, um alle Angelegenheiten im Sinne des zu Betreuenden zu
regeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines verfügen
alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Sie werden
regelmäßig fortgebildet.
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungs-
stellen in der Region ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im
komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse
der zu Betreuenden genau angepasst ist.
Wir helfen -
rechtliche Betreuung
Grundlagen und Rechtsbezug unserer Arbeit
§ 1814 Voraussetzungen
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder
Behinderung so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.
(2)
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nichtbestellt werden.
(3)
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit
die Angelegenheiten des Volljährigen 1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört,
gleichermaßen besorgt werden können oder 2. durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden
können, insbesondere durch solche Unterstützung, die auf sozialen Rechten oder anderen Vorschriften beruht.
§ 1815 Umfang der Betreuung
Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen
anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer
erforderlich ist.
§ 1816 Eignung und Auswahl des Betreuers, Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen
(1)
Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des
Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt
mit dem Betreuten zu halten.
(4)
Eine Person, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu dem Volljährigen hat, soll nur dann zum ehrenamtlichen
Betreuer bestellt werden, wenn sie mit einem nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsverein oder mit der
zuständigen Behörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder § 5 Absatz 2
Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes geschlossen hat.
Die Aufgabenkreise
• Vermögenssorge
• Aufenthaltsbestimmung
• Gesundheitsfürsorge
• Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Versicherungen
• Geltendmachung von Ansprüchen bei Rententrägern,
Sozialversicherungen, Sozialleistungen usw.
• Wohnungs- und Heimangelegenheiten
• Postangelegenheiten
• allen sonstigen Fragen
Unsere Mitarbeiterinnen
Wir sind ein innovativer sozialer Dienstleister im Rahmen des Betreuungsrechts gemäß §§ 1896 ff. BGB mit einem
multiprofessionellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.
Blumenthal, Dietlind
Geschäftsführerin und Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA, Mediatorin BM)
Tel.: 033971 - 5 65 17 I Funk: 0176 - 57 61 34 35
E-Mail: bv-blumenthal@t-online.de
Wulf, Daniela
Sekretärin
(Dipl. Verwaltungsfachwirtin VWA)
Tel.: 033971 - 5 67 00 I Fax: 033971 - 60 88 92
E-Mail:bvkyritz@t-online.de
Klatt, Mandy
Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA)
Tel.: 033971 - 32 16 26 I Funk: 0176 - 57 61 34 37
E-Mail: bv-klatt@t-online.de
Röpnack-Türk, Bianca
Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA)
Tel. 033971 - 32 16 27 I Funk 0176 - 57 73 01 09
E-Mail: bv-tuerk@t-online.de
Beier, Anica
Vereinsbetreuerin
(Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin)
Tel.: 033971 - 32 16 28 I Funk: 0176 - 57 61 34 36
E-Mail: bv-beier@t-online.de
Ott, Caroline
Vereinsbetreuerin
(Fachwirtin im Sozial- u. Gesundheitswesen IHK)
Tel.: 033971 - 5 65 18 I Funk: 0159 - 01 68 99 94
E-Mail: bv-ott@t-online.de
Antrag auf Mitgliedschaft im Betreuungsverein Kyritz e.V.
Der
Betreuungsverein
Kyritz
e.V.
wurde
im
Landkreis
Ost
-
prignitz-Ruppin
als
Betreuungsverein
gegründet
und
ist
als
solcher
anerkannt.
Der
Betreuungsverein
Kyritz
e.V.
ist
un-
abhängig
und
gehört
auch
keinem
Wohlfahrtsverband
an.
Die
Dienstleistungen
des
Vereins
können
von
Bürgern
unab-hängig
von
Konfession
oder
Weltanschauung
in
Anspruch genommen werden.
Wir
sind
ein
breit
aufgestellter
sozialer
Dienstleister
im
Rahmen
des
Betreuungsrechts
mit
einem
multiprofessio-
nellen
Team
von
sechs
hauptamtlichen
Vereinsbetreuern
und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.
Der
Betreuungsverein
dient
unmittelbar
und
ausschließlich
steuerbegünstigten
mildtätigen
Zwecken
im
Sinne
der
§§
51
ff.
AO
und
ist
zur
Ausstellung
von
Spendenquittungen
be-
rechtigt.
Zur
Förderung
unser
umfangreichen
Betreuungstätigkeit
sind
wir
auf
die
Hilfe
und
Unterstützung
durch
ehrenamliche Mitglieder angewiesen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an:
Betreuungsverein Kyritz e.V.
Mühlenstraße 1
16866 Kyritz
Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 6,00 EUR.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mitgliedsantrag im Betreuungsverein Kyritz e.V. als
PDF-Datei zum herunterladen:
Info-Flyer zum herunterladen.
„Gegen den freien Willen des Volljährigen
darf kein Betreuer bestellt werden.“