Jahresarbeitspläne

In jedem Jahr führt der Betreuungsverein Kyritz e.V. verschiedene Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen durch. Um möglichst aktuell zu sein, haben wir uns entschlossen, alle Informationen zu Weiterbildungsveranstaltungen und Schulungen auf unserem Facebook-Account zu veröffentlichen. Besuchen Sie uns auf: https://www.facebook.com/profile.php?id=61553681137036

Stellenausschreibung

KONTAKT

Betreuungsverein Kyritz e.V. Mühlenstraße 1 I 16866 Kyritz 033971 5 67 00 Fax: 033971 60 88 92 E-Mail: bvkyritz@t-online.de http://www.betreuungsverein-kyritz.de.com
Betreuungsverein Kyritz e.V.

Tätigkeitsschwerpunkte

• Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuern (§ 1816Abs.4) • Akquirieren und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch • Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Betreuungsrecht, SGB I - XII, Insolvenzrecht, Testament, Erbrecht usw.
Kostenlose Beratung und Information • Rechtliche Betreuungen • Vorsorgevollmachten • Patientenverfügungen

Willkommen

Immer mehr Menschen werden immer älter. Viele können ihren Alltag nicht mehr selbst organisieren und benötigen dringend Lebenshilfe. Wenn das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet, ist der Betreuungsverein für Sie da, um alle Angelegenheiten im Sinne des zu Betreuenden zu regeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines verfügen alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Sie werden regelmäßig fortgebildet. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungs- stellen in der Region ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden genau angepasst ist.

Wir helfen -

rechtliche Betreuung

Grundlagen und Rechtsbezug unserer Arbeit

§ 1814 Voraussetzungen Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer. (2) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nichtbestellt werden. (3) Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen 1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört, gleichermaßen besorgt werden können oder 2. durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden können, insbesondere durch solche Unterstützung, die auf sozialen Rechten oder anderen Vorschriften beruht. § 1815 Umfang der Betreuung Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. § 1816 Eignung und Auswahl des Betreuers, Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen (1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (4) Eine Person, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu dem Volljährigen hat, soll nur dann zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden, wenn sie mit einem nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsverein oder mit der zuständigen Behörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder § 5 Absatz 2 Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes geschlossen hat.

Die Aufgabenkreise

• Vermögenssorge • Aufenthaltsbestimmung • Gesundheitsfürsorge • Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Versicherungen • Geltendmachung von Ansprüchen bei Rententrägern, Sozialversicherungen, Sozialleistungen usw. • Wohnungs- und Heimangelegenheiten • Postangelegenheiten • allen sonstigen Fragen

Unsere Mitarbeiterinnen

Wir sind ein innovativer sozialer Dienstleister im Rahmen des Betreuungsrechts gemäß §§ 1896 ff. BGB mit einem multiprofessionellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.

Antrag auf Mitgliedschaft im Betreuungsverein Kyritz e.V.

Der Betreuungsverein Kyritz e.V. wurde im Landkreis Ost - prignitz-Ruppin als Betreuungsverein gegründet und ist als solcher anerkannt. Der Betreuungsverein Kyritz e.V. ist un- abhängig und gehört auch keinem Wohlfahrtsverband an. Die Dienstleistungen des Vereins können von Bürgern unab-hängig von Konfession oder Weltanschauung in Anspruch genommen werden. Wir sind ein breit aufgestellter sozialer Dienstleister im Rahmen des Betreuungsrechts mit einem multiprofessio- nellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern. Der Betreuungsverein dient unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist zur Ausstellung von Spendenquittungen be- rechtigt. Zur Förderung unser umfangreichen Betreuungstätigkeit sind wir auf die Hilfe und Unterstützung durch ehrenamliche Mitglieder angewiesen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an: Betreuungsverein Kyritz e.V. Mühlenstraße 1 16866 Kyritz Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 6,00 EUR. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mitgliedsantrag im Betreuungsverein Kyritz e.V. als PDF-Datei zum herunterladen:
Zufahrt über Pritzwalker Straße. Parkplätze befinden sich auf dem Hof.
IMPRESSUM IMPRESSUM

„Gegen den freien Willen des Volljährigen

darf kein Betreuer bestellt werden.“